Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
1. Allgemeine Bestimmungen, Leistungsbeschreibung, Veranstaltungsort
a. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
b. Die vertraglich vereinbarten Leistungen und der Veranstaltungsort ergeben sich aus der gebuchten Seminarbeschreibung.
c. Der Veranstalter behält sich eine Änderung des Veranstaltungsortes vor, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich sein sollte. Die Kunden werden rechtzeitig hierüber informiert.
d. Der Kunde ist verpflichtet, die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
2. Teilnahmebedingungen
a. Die Teilnahme an dem Seminar erfolgt auf eigene Gefahr.
b. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Auflagen für das Führen eines oder mehrerer Hunde(s) in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Es muss für jeden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen.
c. Der Kunde versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
d. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er für sämtliche Handlungen des/der mitgebrachten Hunde(s) die alleinige Haftung übernimmt. Hiervon umfasst sind ebenfalls Körper- und Sachbeschädigungen an Dritten und Gegenständen.
e. Läufige Hündinnen können unter Vorbehalt je nach Seminarthema teilnehmen.
f. Der Kunde verpflichtet sich, bekannte Beißvorfälle bei der Anmeldung anzugeben und vor Ort noch einmal darauf hinzuweisen.
g. Der Veranstalter behält sich vor, das Training bei gesteigerter Aggression im Einzelfall abzubrechen.
3. Anmeldung
a. Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Der Veranstalter ist berechtigt den Namen und die hundebezogenen Daten an die Trainer des Seminars weiterzugeben.
b. Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Seminarabwicklung und Kundenverwaltung verarbeitet.
c. Nach Zugang der Buchungsbestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande.
d. Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze entsprechend der eingehenden Anmeldungsreihenfolge vergeben.
e. Ohne Angabe von Gründen kann die Anmeldung zu einer Veranstaltung abgelehnt und zurückgewiesen werden.
4. Zahlungsbedingungen
a. Eine Anzahlung in Höhe von 100,00 Euro wird 14 Tage nach Anmeldung fällig. Ist die Anzahlung nach 14 Tagen nicht auf dem Konto des Veranstalters eingegangen, wird der Seminarplatz neu vergeben.
b. Die restliche Seminargebühr ist bis spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung auf das Konto des Veranstalters zu entrichten.
c. Sofern die vollständige Seminargebühr nach Aufforderung durch den Veranstalter nicht bis spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist, wird der Seminarplatz neu vergeben. Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt nicht.
5. Stornierung/Rücktritt durch den Kunden
a. Der Kunde ist berechtigt seine Anmeldung zu stornieren bzw. vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt/die Stornierung erfolgt in Textform gegenüber dem Veranstalter.
b. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, findet eine Erstattung der bisher geleisteten Zahlungen wie folgt statt:
- Bis 8 Wochen vor Seminarbeginn: Erstattung der bis dahin geleisteten Seminargebühr abzgl. 50 Euro Stornogebühr.
- Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: Erstattung der bis dahin geleisteten Seminargebühr abzgl. 75 Euro Stornogebühr.
- Innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn:
- Wenn der Seminarplatz neu vergeben werden kann: Erstattung der bis dahin geleisteten Seminargebühr abzgl. 100 Euro Stornogebühr
- Sollte bis vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn kein adäquater Ersatzteilnehmer durch den Veranstalter oder den Kunden gefunden werden, ist die gesamte Seminargebühr trotz Abmeldung zu entrichten. Die Zulassung des Ersatzteilnehmers obliegt dem Veranstalter.
c. Nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, bleibt er zur Zahlung der gesamten Seminargebühr verpflichtet. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
a. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
b. Bei Ausfall eines Referenten z.B. aufgrund von Krankheit und in Fällen höherer Gewalt, kann es auch kurzfristig zu einer Absage der Veranstaltung kommen. In diesem Fall bemüht sich der Veranstalter um eine Ersatzveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt. Gezahlte Seminargebühren bleiben hierbei gültig. Auf Verlangen werden bezahlte Seminargebühren zurückerstattet. Für darüberhinausgehende Schäden und Kosten, die dem Kunden durch den Veranstaltungsausfall entstehen, haftet der Veranstalter nicht.
c. Der Veranstalter kann bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Gefährdung anderer Kunden oder der Veranstaltung, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Erstattung der Seminargebühr vom Vertrag zurücktreten.
7. Haftung durch den Veranstalter
a. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm herbeigeführt werden.
b. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden oder anderen Tieren herbeigeführt werden.
c. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen, für Sach- oder Körperschäden, sowie für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und bei vermittelten Fremdleistungen.
8. Film-, Foto- und Tonaufnahmen
a. Jegliche Art von Aufzeichnungen durch Kunden sind während der Veranstaltung grundsätzlich untersagt. Fotos dürfen nach Einverständnis aller Kunden gemacht werden.
b. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung Fotos und Film-/Tonaufnahmen zur exklusiven Nutzung und Verwertung dieses Materials, z.B. auf DVD, Video, TV, Internet sowie sozialen Netzwerken (Facebook, Youtube, Instagram, Envato etc.) zu machen. Die Kunden stimmen der Nutzung und Verwertung des Materials ohne Einschränkung zu. Der Veranstalter ist berechtigt, dieses Recht auf die Trainer des Seminars zu übertragen.
9. Urheberrechte/Rechte Dritter
a. Die Weitergabe und Verwertung der Seminarinhalte, insbesondere deren gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters und der Trainer zulässig.
b. Alle Veranstaltungsunterlagen sowie Veröffentlichungen im Internet sind urheberrechtlich geschützte Texte und Dateien. Die Veranstaltungsunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdrucke oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Veranstalter und die Trainer, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet.
c. Der Kunde haftet für den Schaden, der dem Veranstalter oder den Trainern durch die nicht schriftlich autorisierte Weitergabe von Schulungsunterlagen entsteht.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
a. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort
b. Vertrags- und Veranstaltungssprache ist Deutsch.
c. Zuständiges Gericht ist das jeweils zuständige Gericht des Veranstaltungsortes. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter gilt ausschließlich das deutsche Recht.
d. Sofern der Veranstalter Leistungen im und für fremde Namen erbringt, so gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
e. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.